17.01.2025: Für das Jahr 2024 kann vom Einkommen aus
selbstständiger Erwerbstätigkeit ein Zins von 1,5 % des im Betrieb investierten
Eigenkapital abgezogen werden.
Der Zins entspricht nach Art. 18 Abs. 2 AHVV „der jährlichen
Durchschnittsrendite der Anleihen in Schweizer Franken der nicht öffentlichen
inländischen Schuldner gemäss Statistik der Schweizerischen Nationalbank“.
Berücksichtigt werden die ausgewiesenen Renditen von CHF-Anleihen verschiedener
Schuldnerkategorien der drei Rubriken „Pfandbriefinstitute“, „Geschäftsbanken“
sowie „Industrie und Handel“ mit einer Laufzeit von 8 Jahren. Die Daten werden
im Datenportal der SNB unter Renditen von Obligationen –
Tag | Datenportal der SNB publiziert. Der Durchschnitt beläuft sich
für das vergangene Jahr auf 1,270%. Nach der Rundungsregel von Art. 18 Abs. 2
AHVV wird der massgebende Zinssatz auf das nächste halbe Prozent auf- oder
abgerundet, womit für das Jahr 2024 ein Zinssatz von 1,5 % resultiert.