Wichtige Informationen zur Jahreslohnmeldung 2024.
Einreichefrist
Die Jahreslohnmeldung muss bis 30.1.2025 bei der Kasse eintreffen. Bitte verpassen Sie diese Frist auf keinen Fall. Bei verspäteter Einreichung sind auf den auszugleichenden Beträgen rückwirkend ab Jahresbeginn gesetzliche Verzugszinsen von 5 % zu entrichten (Art. 41bis Abs. 1 Bst. d AHVV). Hier finden Sie die Anleitung und wichtige Hinweise zum Ausfüllen der Lohnmeldung. Nutzen Sie die Vorteile der Online-Lohnmeldung. Sie haben folgende Möglichkeiten:
Lohnmeldung via Einmalcode
Sie sind noch nicht bei connect angemeldet. Mit dem Einmal-Code auf der Rekapitulation können Sie uns Ihre Jahreslohndeklaration online einreichen. Hier geht's zum Einmallogin
Lohmeldung via connect
Lohnmeldung via ELM
Mit einem swissdec-zertifizierten Lohnprogramm können Sie Ihre Daten direkt aus Ihrem Buchhaltungsprogramm übermitteln. Unsere Empfängernummer lautet:
- AHV-AVS 035.000
- FAK-CAF 035.000
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite von
Swissdec.